Bei einer Schuhzurichtung wird der vorhandene Schuh so umgestaltet, dass durch die Bearbeitung nach orthopädischen Vorgaben bestimmte Fußbeschwerden, durch welche Gehfähigkeit und -ausdauer eingeschränkt werden, beseitigt oder gemildert werden können.
- Beinverkürzugsausgleich
- Innen- oder Außenranderhöhung
- Zehen/Ballen/Mittelfußrolle
- Schmetterlingsrolle mit und ohne Polsterung
- Sohlenversteifungen
- Fersen- oder Fußrückenpolsterung
- Sohlen- oder Absatzverbreiterung
Selbstverständlich versuchen wir jede Schuhzurichtung so unauffällig wie möglich zu gestalten ohne die optimale Funktion aus den Augen zu verlieren.
Schuhzurichtungen sind verordnungsfähig und in der Regel genehmigungsfrei. Liegt keine Zuzahlungsbefreiung vor, fällt eine Hilfsmittelzuzahlung zwischen 5 und 10 Euro an.
Gerne können Sie Ihre Schuhe bei uns auch reparieren lassen. Dies dient zum Werterhalt Ihrer bereits eingetragenen „ Lieblingsstücke“. Als gelernte Handwerker sind wir auch hierfür die richtigen Ansprechpartner.